BEI DER BELEIHUNGS­WERTERMITTLUNG WIRD DESHALB INS­BESONDERE BEACHTET:

  • Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
  • Der Beleihungswertverordnung
  • Weitere einschlägige Gesetzesnormen
  • Berücksichtigung der Eigenkapitalunterlegungsverpflichtungen der Banken & ihre wirtschaftlichen Auswirkungen

BELEIHUNGS­WERT­GUTACHTEN:

Die Beleihungswertgutachten richten sich in erster Linie an Kreditinstitute.




 

OUTSOURCING DER BEWERTUNG­TÄTIGKEIT FÜR BANKEN

Durch die Basel III - Beschlüsse sind fachkompetente Mitarbeiter in den Bewertungsabteilungen der Banken gefragter denn je.


Damit Sie Immobilienfinanzierungen nicht einschränken oder ablehnen müssen und auch keine zusätzlichen Beleihungs­wert­experten einstellen müssen, biete ich Ihnen diese Dienstleistung als Externe Dienstleitung an.





IHRE VORTEILE

Selbstverständlich verfüge ich über LORA als bekannte Bewer­tungs­software mit der Möglichkeit des Datenaustausches mit Auftraggebern die ebenfalls


  • Lora Enterprise
  • Geno
  • Sparkassen Edition
  • Connect Plus

einsetzen.



Was versteht man unter dem Marktwert - gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG?

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.


Was ist ein Beleihungswert gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG?

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.