Die Beleihungswertgutachten richten sich in erster Linie an Kreditinstitute.
Durch die Basel III - Beschlüsse sind fachkompetente Mitarbeiter in den Bewertungsabteilungen der Banken gefragter denn je.
Damit Sie Immobilienfinanzierungen nicht einschränken oder ablehnen müssen und auch keine zusätzlichen Beleihungswertexperten einstellen müssen, biete ich Ihnen diese Dienstleistung als Externe Dienstleitung an.
Selbstverständlich verfüge ich über LORA als bekannte Bewertungssoftware mit der Möglichkeit des Datenaustausches mit Auftraggebern die ebenfalls
einsetzen.
Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.